Frau Rechtsanwältin Ingrid M. Buscher aus Dormagen berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber umfassend in allen Fragen des Arbeitsrechts insbesondere
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Arbeitnehmer sehen sich angesichts der sich ständig ändernden Arbeitsmarktsituation zunehmend mit Ängsten um den Erhalt der Existenzgrundlage konfrontiert. Eine Kündigung ist für viele Arbeitnehmer daher die denkbar schlechteste Nachricht. Doch was viele nicht wissen: Eine große Anzahl von Kündigungen ist fehlerhaft. Ist dies der Fall, können Sie durch eine Klage unter Umständen erreichen, dass Sie in den alten Betrieb zurückkehren können oder eine Abfindung erhalten. Aber nicht nur die Kündigung, schon die bloße Abmahnung oder eine schlechte Beurteilung im Arbeitszeugnis kann für Sie in der Zukunft Konsequenzen haben. Man riskiert womöglich bei der nächsten Beförderung übergangen oder mit der schlechten Beurteilung beim neuen Arbeitsplatz nicht Berücksichtigt zu werden.
Bei Problemen am Arbeitsplatz ist es von Nutzen, ein offenes und klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber zu führen. Wenn die Gespräche jedoch keine Wirkung zeigen, sollten Sie gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Wegen der Komplexität der Materie ist eine Beratung bei einem auf dem Gebiet des Arbeitsrechts spezialisierten Rechtsanwalt unverzichtbar.
Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen verfügt Frau Rechtsanwältin Buscher als Fachanwältin für Arbeitsrecht über besondere Qualifikationen und Kenntnisse. Wir beraten und vertreten Sie in allen Leistungs- und Feststellungsklagen sowie einstweiligen Verfügungen. Kontaktieren Sie uns noch heute kostenlos und unverbindlich. Wir beraten Sie gerne über Ihre Chancen und Risiken eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens.
Personalverantwortliche stehen heute vor der Herausforderung arbeitsrechtliche Anforderungen rechtzeitig zu erkennen und zu managen, um eine systematische Vorgehensweise zu gewährleisten und Personalentscheidungen letztlich auch berechenbar zu machen.
Oft fehlen jedoch die Zeit und die Ressourcen, um sich mit den zahlreichen Regelungen des Arbeitsrechts zu befassen. Wir stehen Ihnen daher zu allen relevanten Themen des betrieblichen Alltags und Handelns beratend zur Seite:
Ist jede außergerichtliche Maßnahme und Bemühung fehlgeschlagen oder keine andere Lösung mehr möglich, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor dem Arbeitsgericht.
Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen verfügt Frau Rechtsanwältin Buscher als Fachanwältin für Arbeitsrecht über besondere Qualifikationen und Kenntnisse. Wir beraten und vertreten Sie in allen Leistungs- und Feststellungsklagen. Kontaktieren Sie uns noch heute kostenlos und unverbindlich. Wir beraten Sie gerne über Ihre Chancen und Risiken eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens.