Rechtsanwalt für Familienrecht in Dormagen

 

Trennung? Scheidung? Unterhalt?
Kinder? Umgang? Sorgerecht?

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Scheidung

Zu dem Rechtsgebiet Familienrecht gehört auch die Scheidung. Ein Thema, bei dem die Beteiligten oft mit zahlreichen Fragen und Ängsten konfrontiert werden. Gleichzeitig zur emotionalen Bewältigung muss bei der Auflösung der Ehe an viele Formalien gedacht werden. Auch wenn man bereits getrennt ist, kann nur das Gericht die Scheidung aussprechen. Es ist also mindestens ein Anwalt erforderlich, damit die Scheidung erfolgen kann. Gerade bei strittigen Fragen wie Unterhalt oder Sorgerecht ist es unumgänglich einen eigenen Anwalt mit der Vertretung seiner Interessen zu beauftragen.

Das Familienrecht und Scheidungsrecht ist einer der Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei Buscher und Schmieszek. Herr Rechtsanwalt Schmieszek ist als Fachanwalt im Familienrecht vom Deutschen Anwaltsverein anerkannt und weiß, dass jeder eine Trennung und Scheidung emotional anders bewältigt. Wir stellen uns daher auf Ihre Bedürfnisse ein und begleiten Sie von der ersten Beratung bis zum Gerichtstermin.

Kontaktieren Sie uns noch heute unkompliziert und kostenlos über das Online-Formular. Herr Rechtsanwalt Schmieszek informiert Sie gerne in einer ersten Beratung über den Ablauf und die Kosten des Scheidungsverfahrens.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Gehen aus der Ehe gemeinsame Kinder hervor, treten im Zusammenhang mit einer Scheidung viele Fragen auf. Bei wem sollen die Kinder in Zukunft wohnen? Wer kümmert sich um was? Und wie sieht das mit den Besuchen aus? Fragen über Fragen, die geklärt werden wollen. Und nicht immer sind sich die Beteiligten einig.

Grundsätzlich bleibt das Sorge- und Umgangsrecht auch nach der Scheidung bei beiden Elternteilen. Lediglich durch Antrag auf alleiniges Sorgerecht eines Elternteils kann man daran etwas ändern. Alleiniges Sorgerecht kann bei Gericht beantragt werden, wenn zu erwarten ist, dass dies dem Wohle des Kindes am besten entspricht. Als Fachanwalt für Familienrecht kennt Herr Rechtsanwalt Schmieszek die Voraussetzungen und Besonderheiten eines Sorgerechtsverfahrens und weiß auch über die besondere Belastung der betroffenen Kinder Bescheid. Um eine Entlastung, der mit der Scheidungssituation konfrontierten Kinder zu erreichen, sollten strittige Fragen zum Sorgerecht ohne Verzögerungen geklärt werden.

Kontaktieren Sie uns noch heute unverbindlich und kostenlos über das Online-Formular. Wir beraten Sie umgehend über Chancen und Risiken eines Sorgerechtsverfahrens.

Unterhalt

Mit der Trennung und Scheidung sind existenzielle Ängste oft eng verbunden. Mit der Trennung endet auch die bisherige finanzielle Basis der gemeinsamen Lebensführung beider Eheleute. Dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten wird daher vom Gesetz ein Unterhaltsanspruch gewährt. Man unterscheidet zwischen

  • Trennungsunterhalt – Unterhalt während der Trennungszeit und
  • Ehegattenunterhalt – Unterhalt nach der Scheidung.

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Unterhalt besteht, bestimmt sich hauptsächlich nach der Bedürftigkeit des Antragstellers und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten.

Aber nicht nur Getrenntlebende und Geschiedene haben unter Umständen Anspruch auf Unterhalt, sondern auch Verwandte. Am häufigsten ist dies der Kindesunterhalt. Diesen muss der Elternteil zahlen, bei dem das Kind nach der Trennung und Scheidung nicht wohnt. Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Trotz Tabelle kommt es auch hier wieder auf die Bedürftigkeit des Antragstellers und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten an.

Wußten Sie schon, dass auch die Lebensgefährtin bei Scheitern der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft einen Anspruch auf Unterhalt gegen den Ex-Partner hat, beispielsweise wenn Sie aufgrund der Kinderbetreuung eines gemeinsamen Kindes daran gehindert ist vollschichtig zu arbeiten.

Bei Rechtsstreitigkeiten über gesetzliche oder vertragliche Unterhaltspflichten verfügt Herr Rechtsanwalt Schmieszek als Fachanwalt für Familienrecht über besondere Qualifikationen und Kenntnisse. Kontaktieren Sie uns noch heute. Wir setzten uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Markus Schmieszek - Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, ADAC-Vertragsanwalt, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und Familienrecht des DAV
Markus Schmieszek
  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • ADAC-Vertragsanwalt
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und Verkehrsrecht des DAV

ADAC Vertragsanwalt

Bismarckstraße 114
41542 Dormagen
Telefon: 02133 295999
Telefax: 02133 295995
E-Mail: info[at]rae-buscher.de

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