Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Dormagen

 

Bußgeldrecht und Ordnungswidrigkeiten

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld, ein Fahrverbot oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis? Sie hatten einen Verkehrsunfall?

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Markus Schmieszek aus Dormagen berät Sie umfassend in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere

  • Bußgeldrecht und Ordnungswidrigkeiten
  • Fahrerflucht
  • Verkehrsunfall
Wir beraten und vertreten Sie über die Möglichkeit der
  • Reduzierung oder Abwendung des Bußgeldes
  • Reduzierung des Punktestandes
  • "Erste-Hilfe-Maßnahme" Aufschieben des Fahrverbots oder "Deal" höheres Bußgeld gegen Fahrverbot

Jahrelange Erfahrung und Fortbildungen in der Beratung und Vertretung zu verkehrsrechtlichen Problemen haben dazu geführt, dass das Verkehrsrecht mittlerweile einen wesentlichen Schwerpunkt der Tätigkeit von Buscher & Schmieszek bildet.

Unfallschaden
melden
Bußgeldbescheid
einreichen

Bußgeld

Nicht alle Bußgelder und Punkte in Flensburg wegen Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstößen werden rechtsfehlerfrei erlassen. Ebenso groß wie die Fülle an verschiedenen Messgeräten und -methoden ist auch die Bandbreite möglicher Mess- und Verfahrensfehler. Eine Überprüfung ist daher lohnenswert. Wir kennen die Strategien zu Ablauf, Verfahren und Rechtsfolgen im Bußgeldverfahren und können nach Akteneinsicht beurteilen, welche Einsprüche geltend gemacht werden können und ob Verfahrensfehler vorliegen. Wir können unter Umständen erreichen, dass das Bußgeld gemindert oder sogar davon abgesehen wird. Kontaktieren Sie uns noch heute kostenlos und unverbindlich über das Online-Formular. Wir klären Sie über Ihre Chancen in einem gerichtlichen Verfahren auf.

Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis

Der Verlust der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot führen bei den Betroffenen oft zu großen privaten und beruflichen Beeinträchtigungen bis hin zum Risiko des Arbeitsplatzverlustes. Egal ob bußgeldrechtliche oder strafrechtliche Fahrverbote oder die Entziehung der Fahrerlaubnis, in vielen Fällen kann der Verkehrsanwalt helfen. Die Beratung und Vertretung in Führerscheinangelegenheiten unter Einschluss der Fragen um die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) stehen im Mittelpunkt unserer Beratung. Kontaktieren Sie uns noch heute kostenlos und unverbindlich über das Online-Formular. Wir werden Sie über Ihre Chancen in einem gerichtlichen Verfahren aufklären.

Markus Schmieszek - Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, ADAC-Vertragsanwalt, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und Familienrecht des DAV
Markus Schmieszek
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Fachanwalt für Familienrecht
  • ADAC-Vertragsanwalt
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und Familienrecht des DAV

ADAC Vertragsanwalt

Bismarckstraße 114
41542 Dormagen
Telefon: 02133 295999
Telefax: 02133 295995
E-Mail: info[at]rae-buscher.de

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Fahrerflucht

Sie werden beschuldigt beim Ein- oder Ausparken, Rangieren oder im fließenden Verkehr einen Schaden an einem fremden Fahrzeug verursacht und sich danach unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben? Dann könnte ein Fall von Fahrerflucht vorliegen. Bei den Schäden aus Fahrerflucht handelt es sich oft um Sachschäden – abgerissene Spiegel, eingedrückte Stoßstangen oder Kratzer am Kotflügel. Fahrerflucht stellt die mit am meisten verfolgte Straftat im Verkehrsstrafrecht dar. Die Aufklärungsrate ist hoch und die Konsequenzen für die Beklagten oft folgenschwer. Wir beraten und vertreten Sie über:

  • Strafrechtliche Folgen:
    • Drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
    • Zusätzlich Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen:
    • Bußgeld
    • Punkte in Flensburg
    • Fahrverbot
    • Fahrtenbuchauflage
  • Versicherungsrechtliche Folgen und Kosten bei der:
    • Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Kaskoversicherung
    • Rechtsschutzversicherung

Fahrerflucht begeht, wer bei einem Unfall im Straßenverkehr einen Schaden an fremden Sachen verursacht und sich vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben. Entgegen der landläufigen Meinung reicht auch das Hinterlassen von Zetteln, Visitenkarten, Schuldanerkenntnissen am Auto in keinem Fall aus. Schuldanerkenntnisse sollten Sie generell auch gegenüber der Polizei oder anderen Strafverfolgungsbehörden vermeiden bevor Ihr Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen konnte.

Kontaktieren Sie uns noch heute kostenlos und unverbindlich über das Online-Formular. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte können wir Ihre Chancen vor Gericht einschätzen.

Verkehrsunfall

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? Sie haben den Unfall nicht verursacht oder die Schuldfrage ist unklar? Dann treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung Ihres Unfallgegners, sondern beauftragen Sie möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt mit Ihren Interessen.

Gerade bei einem unverschuldeten Unfall kann das Einschalten eines Rechtsanwalts viel Ärger ersparen, denn immer wieder kürzen Haftpflichtversicherer des Unfallgegners rechtswidrig Schadenspositionen. Kein Wunder - Schließlich muss die Versicherung die Unfallschäden zahlen und wird durch eigene Schadenmanager dafür sorgen, dass ihre Kosten so gering wie möglich sind.

Mit einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt profitieren Sie hingegen von einer völlig unabhängigen Feststellung Ihres Schadensumfangs und einer schnell und unkomplizierten Schadensabwicklung. Mögliche Schadenspositionen sind

  • Reparaturkosten (konkrete oder fiktive Abrechnung)
  • Schmerzensgeld (HWS-Syndrom)
  • Mietwagen und Nutzungsausfall
  • Verdienstausfall
  • Ersatz des Haushaltsführungsschadens
  • Kosten für einen Kfz-Sachverständigen
  • Kosten für den Rechtsanwalt

um nur einige zu nennen. Als Kanzlei für Verkehrsrecht schätzen wir realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese gegenüber der Versicherung des Schädigers durchsetzen können. Die Kosten für Ihren Verkehrsanwalt werden komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden.

Kontaktieren Sie uns noch heute kostenlos und unverbindlich über unser Online-Formular. Wir klären Sie über Ihre Chancen in einem gerichtlichen Verfahren auf.

Ingrid M. Buscher - Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Strafrecht
Ingrid M. Buscher
  • Fachanwältin für Strafrecht
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht und Arbeitsrecht des DAV

Bismarckstraße 114 41542 Dormagen
Telefon: 02133 295999
Telefax: 02133 295995
E-Mail: info[at]rae-buscher.de

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