Anwaltskosten

 

Die Anwaltskosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verbindlich vorgeschrieben.

Eine Erstberatung darf nach § 13 RVG maximal 190 € zuzügl. MwSt. kosten. In zivilrechtlichen Angelegenheiten werden die Gebühren nach dem Streitwert berechnet.

Im Strafrecht und im Sozialrecht gibt es sogenannte Rahmengebühren, d.h. es wird vom Gesetzgeber ein entsprechender Gebührenrahmen vorgegeben, in dem der Anwalt je nach Schwierigkeit und Arbeitsintensität seine Gebühren festlegen kann.

Bei Eintritt einer Rechtsschutzversicherung wird selbstverständlich von uns mit dieser abgerechnet. Für die Führung eines Rechtsstreits besteht die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe. In Scheidungsverfahren und sämtlichen anderen familienrechtlichen Gerichtsverfahren besteht die Möglichkeit der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe.

Für die Führung eines Rechtsstreites od. Scheidung besteht die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe.

Rechtsanwälte
Buscher & Schmieszek PartmbB

Bismarckstraße 114
41542 Dormagen
Telefon: 02133 295999
Telefax: 02133 295995
E-Mail: info[at]rae-buscher.de

QR-Code scannen

 


 

Wie zufrieden waren Sie mit unserer Leistung?

Wir würden uns sehr über Ihr Feedback freuen.

Jetzt Bewertung schreiben!

Gerne beraten wir Sie persönlich.
Rufen Sie uns an!