Im Bereich des Strafrechts übernimmt Frau Buscher die Strafverteidigung wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften sowie die Verteidigung in Bußgeldverfahren einschließlich der Nebenklagevertretung bei Tötungs- und Körperverletzungsdelikten.
Hierbei macht die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen einen wesentlichen Schwerpunkt des Betätigungsfeldes aus.
Die Kanzlei ist besonders im Bereich des Jugendstrafverfahrens sehr engagiert und legt großen Wert darauf, sich durch den Besuch von regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen in die Psyche der jugendlichen Mandanten einzuarbeiten.
Ingrid M. Buscher
Fachanwältin für Strafrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht und Arbeitsrecht des DAV